Wir müssen über die Gesundheitsgefahren durch den Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest reden.
Unter dem Arbeitstitel „Lets talk about Asbest“ werde ich von Zeit zu Zeit immer wieder kurze Beiträge teilen, um auf die Gesundheitliche Gefährdung des Superbaustoffs Asbest aufmerksam zu machen. Dabei greife ich zum Teil auf ältere Fachbeiträge zurück, um ein größere Sensibilisierung beim Leser zu erreichen.
Wenn wir über den Umgang mit Gefahrstoffen sprechen, müssen wir uns eine wichtige Beziehung vor Augen halten – die Expositions-Risiko-Beziehung, dass bedeutet: Welcher Exposition ist der Handwerker im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ausgesetzt und welches Risiko geht damit einher.
„Bei der Fasergrenze von 10 000 F/cbm liegt das Krebsrisiko des Handwerkers unter der Annahme eines Arbeitslebens von 40 Jahren und einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bei 4 : 10 000 (= Akzeptanzrisiko gemäß TRGS 910). Bei Einhaltung dieses Grenzwertes gestattet die TRGS 519, Nr. 15.5, dass auf das Tragen von Atemschutz verzichtet werden kann – bei Arbeiten an Asbest ohne Atemschutz liegt die Wahrscheinlichkeit bei 4/10 000 = 0,0004 an Krebs zu erkranken, den Jackpot beim Eurolotto gewinnt man mit einer Wahrscheinlichkeit von 1/95 000 000 = 0,00000001.“
Den gesamten Artikel und dem Titel „Grenzen der Asbestsanierung“ finden Sie hier.
Sicherlich werden jetzt Stimme laut, die sagen: „Wer erreicht denn rechnerisch tatsächlich diese Anzahl der Faserjahre?“ Das mag stimmen und oft erleben ich neben Reaktionen wie „Wir müssen eh alle sterben.“ oder „Ob ich in 40 Jahren noch lebe, weiß ich nicht!“ nur wenig Akzeptanz für die Verwendung von geeigneten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, wie Asbest. Sie kosten den Bauherren Geld und schaffen keinen ersichtlichen Mehrwert für die Baubeteiligten.
Im schlimmsten Fall verzögert der Kontrollierter Rückbau oder die sachgerechte Sanierung noch den Bauablauf, was wiederum Geld kostet und auf den ersten Blick nix bringt.