Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Fokus auf Asbest im Baubestand
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung und der engeren Verknüpfung zur Baustellenverordnung rückt ein Thema wieder klar in den Fokus der Baupraxis. Der sichere Umgang mit Asbest im Gebäudebestand.
Gerade bei Sanierungen, Modernisierungen oder Instandhaltungsarbeiten beginnt das Risiko oft mit einer vermeintlich einfachen Bauteilöffnung. Leitungen werden freigelegt, Wände geöffnet oder Oberflächen bearbeitet. In vielen Gebäuden können dabei asbesthaltige Materialien oder weitere Gebäudeschadstoffe betroffen sein.
Zentrale Fragen für Baubeteiligte
Für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen entstehen dadurch zentrale Fragen:
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Welche Materialien sind potenziell belastet?
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Wer trägt Verantwortung im Projektablauf?
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Welche Schutzmaßnahmen sind nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 erforderlich?
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Wie lassen sich Baustellenstillstände und Haftungsrisiken vermeiden?
Leitfaden Asbest im Bestand
Der neue Leitfaden der BG BAU zum Thema Asbest im Bestand bietet hierzu eine praxisorientierte Orientierung. Er richtet sich ausdrücklich an alle Beteiligten im Bauprozess. Neben Schadstoffsanierern profitieren insbesondere Architekten, Projektsteuerer, Wohnungsunternehmen, SiGeKo, Bauleiter sowie Ausbaugewerke von den klar strukturierten Handlungsempfehlungen.
Der Leitfaden unterstützt dabei,
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gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen,
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Verantwortlichkeiten im Bauprojekt eindeutig zu klären,
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Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und
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sichere Arbeitsabläufe im Bestand zu organisieren.
Damit schafft er eine gemeinsame Grundlage für Planung, Ausführung und Arbeitsschutz. Ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Sanierungsabläufe und den Schutz von Beschäftigten sowie Bewohnern.
Für alle Unternehmen, die im Bestand arbeiten oder Bauprojekte verantworten, stellt der BG BAU Leitfaden eine wichtige Informationsquelle dar.
Hier gelangen Sie direkt zum Leitfaden der BG BAU: Leitfaden Asbest



