Neue Gefahrstoffverordnung. Sicher arbeiten im Bestand wird zur Pflicht für alle Gewerke
Mit der Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie verschärft die novellierte Gefahrstoffverordnung die Anforderungen an Arbeiten im Gebäudebestand deutlich. Genehmigungspflichten, Dokumentation und Personennachweise betreffen künftig nicht nur Spezialfirmen, sondern jedes Gewerk, das Bauteile öffnet oder bearbeitet.
„Das betrifft nur große Schadstoffsanierer.“ Warum dieser Gedanke gefährlich wird
In Gesprächen mit Handwerksbetrieben, Bauleitungen und Auftraggebern höre ich diesen Satz regelmäßig. Viele gehen davon aus, dass Asbestthemen ausschließlich Spezialunternehmen betreffen.
Die Praxis zeigt etwas anderes.
Ein Installateur öffnet eine Wand wegen eines Rohrbruchs.
Ein Elektriker stemmt einen Installationsschacht auf.
Ein Maler bereitet einen Untergrund vor.
Niemand erwartet Schadstoffe.
Und plötzlich steht die Baustelle still.
Nicht wegen Fahrlässigkeit. Sondern weil das notwendige Grundwissen fehlt, Risiken im Bestand frühzeitig zu erkennen.
Arbeiten im Bestand bedeuten immer Eingriff in unbekannte Materialien. Baujahre zwischen 1950 und 1993 enthalten regelmäßig asbesthaltige Produkte. Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze oder Brandschutzmaterialien sind typische Beispiele.
Was sich durch die EU-Asbestrichtlinie konkret verändert
Die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt spürbare Änderungen für Planung und Baustellenorganisation.
Wichtige Punkte aus der Praxis:
. Abbrucharbeiten mit Asbest im niedrigen und mittleren Risikobereich benötigen künftig Genehmigungen.
. Vier Wochen behördliche Prüfzeit müssen in Bauzeitenpläne integriert werden.
. Anzeigen gegenüber Behörden werden umfangreicher.
. Beschäftigte müssen namentlich benannt werden.
. Fachkunde und gesundheitliche Eignung sind nachzuweisen.
. Behörden erhalten über die zentrale Expositionsdatenbank einen vollständigen Überblick über eingesetztes Personal.
Das verändert Abläufe auf jeder Baustelle im Bestand.
Warum gerade kleine und mittlere Betriebe unter Druck geraten
Große Schadstoffsanierer arbeiten seit Jahren mit Anzeigen, Abschottungen und Dokumentation.
Viele kleinere Betriebe dagegen treffen neue Anforderungen mitten im Alltag.
Typische Situation:
Ein ungeplanter Schadstofffund führt zu:
. Baustopp.
. Terminverschiebungen.
. zusätzlichen Gutachterkosten.
. Konflikten mit Auftraggebern oder Bewohnern.
Der wirtschaftliche Schaden entsteht selten durch die Sanierung selbst. Er entsteht durch fehlende Vorbereitung.
Haftung, Dokumentation und Verantwortung auf der Baustelle
Entscheidend ist nicht, wer Eigentümer ist.
Entscheidend ist, wer Arbeiten veranlasst oder ausführt.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt:
. Gefährdungsbeurteilungen vor Tätigkeiten.
. Unterweisung der Beschäftigten.
. nachvollziehbare Dokumentation.
Fehlt das, entstehen schnell Haftungsfragen.
Praxisbeispiele:
. Handwerker arbeiten ohne Schadstofferkundung. Fasern verteilen sich im Gebäude.
. Bewohner melden Beschwerden. Behörden prüfen rückwirkend.
. Versicherungen hinterfragen Organisationspflichten.
Solche Situationen lassen sich vermeiden.
Grundkenntnis Asbest wird zur Basisqualifikation
Asbestwissen ist kein Spezialthema mehr für wenige Fachfirmen.
Es gehört zur täglichen Baustellenkompetenz.
Wer Risiken früh erkennt:
-
verhindert Baustellenstillstände.
-
schützt Beschäftigte und Nutzer.
-
reduziert Haftungsrisiken.
-
plant Bauzeiten realistisch.
-
arbeitet wirtschaftlicher.
Grundkenntnis bedeutet nicht, selbst zu sanieren.
Es bedeutet zu erkennen, wann gestoppt werden muss und wann Fachfirmen übernehmen.
Wann Fachwissen auf der Baustelle den Unterschied macht
Typische Entscheidungsfehler aus der Praxis:
. Wandöffnung ohne Baujahrsprüfung.
. Rückbau unter Termindruck.
. Materialentsorgung über normalen Bauschutt.
. fehlende Information an Nachunternehmer.
Ein einziger Fehler kann komplette Projekte verzögern.
Baustellenorganisation beginnt deshalb vor dem ersten Bohrloch.
Praxislösung. Qualifikation direkt im Projektteam
Ich halte zwei Punkte für entscheidend:
. mehr Unterstützung im Vollzug durch Behörden.
. mehr Qualifikation direkt auf der Baustelle.
Grundkenntnis Asbest hilft Teams, Risiken einzuordnen und richtige Entscheidungen zu treffen.
Das betrifft Bauleitungen, Hausverwaltungen, Handwerk und Auftraggeber gleichermaßen.
Typische Praxisfragen aus Gesprächen mit Betrieben
Muss jede Wandöffnung vorher untersucht werden?
Bei Baujahren vor 1993 sollte eine Schadstoffbewertung erfolgen.
Darf ein Handwerker Material selbst entfernen?
Nur unter Einhaltung der Vorgaben der TRGS 519.
Wer meldet Arbeiten der Behörde?
In der Regel die ausführende Fachfirma.
Was passiert bei ungeplantem Fund?
Arbeiten stoppen. Bereich sichern. Fachkundige Bewertung einholen.
Fachliche Einordnung. Sicher arbeiten im Baubestand
Sicheres Arbeiten im Bestand entscheidet heute über Bauzeit, Haftung und Wirtschaftlichkeit.
Christina Nixdorf-Doose begleitet seit vielen Jahren Projekte in der Schadstoffsanierung und Qualifizierung von Fachfirmen. Der Fokus liegt auf praktikablen Lösungen für echte Baustellen. Verständlich, rechtssicher und umsetzbar.
Austausch und Weiterbildung
Wie gehen Sie aktuell mit Wandöffnungen oder ungeplanten Schadstofffunden im Bestand um?
Wird ausreichend analysiert oder entscheidet am Ende doch der Terminplan?
Wenn Sie die Grundkenntnis Asbest als Inhouse-Schulung für Ihr Unternehmen oder Projektteams aufbauen möchten, unterstützen wir Sie dabei, sichere Abläufe und klare Entscheidungsstrukturen in Ihre Organisation zu integrieren.



